Sobald Ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt oder wenn Sie arbeitslos werden, sind Sie grundsätzlich wieder versicherungspflichtig in der GKV. Das heißt, die GKV muss Sie aufnehmen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich dauerhaft von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
Die private Krankenversicherung bietet optimalen Versicherungsschutz rund um das Thema Krankheit, Vorsorge und Genesung. Leider steht der Zugang zur privaten Krankenversicherung nur einem eingeschränkten Personenkreis zur Verfügung.
Gesetzlich oder privat krankenversichert - eine Entscheidung mit Konsequenzen. Jeder Arbeitnehmer, dessen Bruttogehalt nicht 3 Jahre in Folge 4.162,50 Euro im Monat übersteigt, muss sich in einer der vielen gesetzlichen Kassen versichern (Stand 2010).
Sobald Ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt oder wenn Sie arbeitslos werden, sind Sie grundsätzlich wieder versicherungspflichtig in der GKV. Das heißt, die GKV muss Sie aufnehmen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich dauerhaft von der Versicherungspflicht befreien zu lassen.
Die Leistungen der privaten Versicherer gehen weit über den Mindeststandard der gesetzlichen Kassen hinaus. Durch Wahl des passenden Tarifs schneiden Sie den Schutz ganz individuell auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zu. Als Selbstständiger können Sie krankheitsbedingten Einkommensausfall mit einer Krankentagegeld-Versicherung optimal absichern.