Berlin (afp). Die Linke muss für finanzielle Wahlkampfhilfe der früheren PDS an die westdeutsche WASG knapp 300?000 Euro Strafe zahlen. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage der Partei gegen einen Bescheid des Bundestages zur Zahlung von 292?000 Euro zurück. Hintergrund ist eine Wahlkampfhilfe der einstigen PDS von etwa 146?000 Euro an die Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit (WASG) im rheinland-pfälzischen Wahlkampf 2006.
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